Gemeindratssitzung vom 06.05.2003


Abschrift der Sitzungsniederschrift vom 06.05.2003, TOP 2

 

Bauliche Erweiterung der Frauenforensik und Errichtung einer Forensik-­Männerstation im Bezirkskrankenhaus Taufkirchen(Vils)

Sachverhalt:

Vom Bezirkskrankenhaus Taufkirchen(Vils) werden derzeit gemeinsam mit dem Bayer. Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung Überlegungen angestellt, zur baulichen Erweiterung der Frauenforensik und zur Errichtung einer Forensik­-Männerstation auf dem Gelände des BKH Taufkirchen(Vils) einen Neubau zu er­richten. Dieser Neubau soll 46 zusätzliche Plätze für die Frauenforensik sowie eine Männerstation mit 20 Behandlungsplätzen im hochgesicherten Bereich und 10 Be­handlungsplätze auf einer weiterführenden Station, somit also 30 Männerforen­sikplätze umfassen. Insgesamt würden damit 76 neue Betten für die Forensik in Taufkirchen(ViIs) entstehen.

Hinsichtlich der unterzubringenden Männer würde eine Einschränkung dahinge­hend erfolgen, dass im BKH Taufkirchen(Vils) nur Männer mit einer Maßregel nach § 64 StGB, ohne schwere Gewalt- und Sexualdelinquenz untergebracht werden. Dies bedeutet, dass Patienten, deren Unterbringung nach § 63 StGB angeordnet wurde, gänzlich ausscheiden und auch Patienten nach § 64 StGB nicht unterge­bracht werden, wenn sie wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 184 c sowie den §§ 211, 212 und 213 StGB (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Mord, Totschlag, minderschwerer Fall des Totschlags) verurteilt wurden. Der Be­zirk Oberbayern wäre bereit, diese Nutzungsbeschränkung im Grundbuch dinglich zu sichern und zu Gunsten der Gemeinde Taufkirchen(Vils) eine beschränkt-persönliche Dienstbarkeit eintragen zu lassen. Dies würde bedeuten, dass nur mit Zustimmung der Gemeinde Taufkirchen(Vils) ein über die vorgenannte Einschrän­kung hinausgehender erweiterter Patientenkreis untergebracht werden kann.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, der Erweiterung der Frauenforensik um max. 46 Plätze und der Errichtung einer Forensik-Männerstation mit max. 30 Plätzen positiv gegenüberzustehen. Die Zustimmung erfolgt allerdings mit der Maßgabe, dass eine Nutzungsbeschränkung auf Patienten nach § 64 StGB ohne Patienten mit schwerer Gewalt- und Sexualdelinquenz (§§ 174— 184 c, 211, 212 und 213 StGB) erfolgt und zur Sicherung dieser Nutzungsbeschränkung im Grundbuch zu Guns­ten der Gemeinde Taufkirchen(Vils) eine unbefristete beschränkt-persönliche Dienstbarkeit eingetragen wird. Die Personenzahl von maximal 30 Plätzen in der Forensik-Männerstation muss ebenfalls im Grundbuch gesichert werden.

 

Abstimmungsergebnis: 11 x ja,   9 x nein

(Mit „nein“ abgestimmt haben: GR Elas, GR Obermaier, GR Fanger, GR Zeilbeck, GR Götzberger, GR Christofori, GR Galler, GR Huber, GR Attenhauser)

GR Well war wegen Krankheit entschuldigt. 

 

nach oben