Folgende Antwort kam:  

 

Herrn

Josef Nöscher

                                                                                                                 Unser Zeichen: 541-02 KaISp

                                                                                                                                              Taufkirchen, 15.09.2003

  

Männerforensik

  

Sehr geehrter Herr Nöscher,

wir nehmen Bezug auf mehrere Gespräche und bitten Sie nochmals um Verständnis, dass sich aus den bereits besprochenen Gründen die Beantwortung Ihres E-Mails vom 07.08.2003 verzögert hat.

Zu Ihrer Frage bezüglich der Gesamtzahl der Forensikplätze möchten wir klarstellen‘ dass wir den Gemeinderat in der Sitzung am 06.05.2003 darüber informiert haben. Im Sitzungsprotokoll heißt es: „Dieser Neubau soll 46 zusätzliche Plätze für die Frauenforensik sowie eine Männerstation mit 20 Behandlungsplätzen im hochgesicherten Bereich und 10 Behandlungsplätze auf einer weiterführenden Station, somit also 30 Männerforensikplätze, umfassen. Insgesamt würden damit 76 neue Betten für die Forensik in Taufkirchen (Vils) entstehen.“ Grundlage für diese Darlegung waren die vom Bezirk Oberbayern getroffenen Aussagen über das Vorhaben, die sich nach nochmaliger Rücksprache zwischenzeitlich auch nicht verändert haben. Dies bedeutet, dass mit der bestehenden Frauenstation, die 36 Plätze umfasst, sowie der aus 8 Plätzen bestehenden Entlassstation (Wohngruppe) und den 76 neuen Betten die Forensik künftig insgesamt 120 Plätze umfassen wird.

Was die vom Bezirk Oberbayern angebotene Nutzungsbeschränkung und deren dingliche Sicherung im Grundbuch anbelangt, habe ich dem Gemeinderat gegenüber deutlich gemacht, dass hierzu seitens des Bezirks keine Rechtspflicht besteht. Mein diesbezüglicher Hinweis war keinesfalls eine Beeinflussung, sondern eine Verdeutlichung der Rechtssituation, die es dem Bezirk Oberbayern unter Umständen ermöglicht, bei einem Nichtzustandekommen dieser Nutzungsbeschränkung auch eine „Vollmännerforensik“ einzurichten. Die Nutzungsbeschränkung und insbesondere deren dingliche Sicherung bieten der Gemeinde dagegen Gewähr dafür, dass im Bezirkskrankenhaus Taufkirchen (Vils) auf unbeschränkte Zeit keine männlichen Forensikpatienten nach § 63 StGB und keine männlichen Forensikpatienten mit schwerer Gewalt- und Sexualdelinquenz nach § 64 StGB untergebracht werden. Dies ist von großer Tragweite, auf die ich den Gemeinderat und auch die Bevölkerung deutlich hinweisen wollte.

Die weitere Vorgehensweise haben wir mit der Bürgerinitiative in Ihrem Beisein am 11.09.2003 sehr eingehend besprochen. Nähere Aufschlüsse zu dem von der Bürgerinitiative angestrebten Bürgerentscheid erwarten wir uns insbesondere von einem Gespräch mit den Juristen im Landratsamt Erding, das demnächst stattfinden wird.

Mit freundlichen Grüßen

Hofstetter

1. Bürgermeister

 


Folgende Antwort kam am:  13.08.2003 (Stempel 12.08.2003)

Unser Zeichen: 541-02 Ka/Ei

Taufkirchen, 08.08.2003

Männerforensik

 

Sehr geehrter Herr Nöscher,

 

wir bestätigen den Eingang Ihres E-Mails vom 07.08.2003. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass zur Zeit die Beantwortung nicht so kurzfristig, wie von Ihnen erwartet, erfolgen kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Hofstetter

1. Bürgermeister

 


Folgende Nachfrage wurde gestellt am:  07.08.2003

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

ich möchte mich für das Antwortschreiben vom 06.08.2003 - 541-02 auf mein Fax vom 04.08.2003 bedanken (siehe auch Internet unter "Forum an Gemeinde"). Leider ergeben sich dazu noch Nachfragen.

Bleiben Sie bei den in Ihrem o.g. Schreiben genannten 120 Betten? Warum ist die Gesamtzahl bis jetzt nie angegeben worden bzw. bei Ihnen, bei den Gemeinderäten und Bürgern nicht genau bekannt? Wurde die Gesamtzahl je in einer Gemeinderatssitzung genannt und im Protokoll festgehalten? Ich z.B. ging von einer Gesamtzahl von unter 110 Plätzen aus. Im Kompass 7/03 (31.Juli 2003) wurde die Größe der Forensik folgendermaßen aufgeführt: 62 Planbetten (die Entlass-Station ist nicht benannt) plus Neubau 46 Frauen- und 30 Männerplätze. Der Bezirk teilte mir heute (nach über einer Woche Wartezeit!) ebenfalls eine Zahl von 138 Betten mit. Die bisherigen Informationen scheinen also bis jetzt nicht ausreichend! Warum wurde der „Kompass“ nicht vor den Entscheidungen zur umfangreichen Information der Bürger eingesetzt?

Sie haben die wichtige Frage, wann Sie und wann die Gemeinderäte über die Zusage des Bezirkes informiert wurden, dass unabhängig von dem Ausgang der Gemeinderatsentscheidung die Nutzungsbeschränkungen mit einem Grundbucheintrag gesichert bleiben, nicht beantwortet. Ist eine Information der Gemeinderäte dazu noch nicht erfolgt? (Es geht in dem Zusammenhang nicht um die "wörtliche Wiedergabe eines Textes" sondern eines Teiles der Pressmitteilung des Bezirkes, der sicher eine inhaltlich gleiche Mitteilung an die Gemeinde vorausgegangen sein sollte). 

Da von Ihnen, stark beeindruckend, bei der Gemeinderatssitzung und dann noch im amtlichen Gemeindeblatt (31.07.) bekannt gegeben wurde, dass bei Aufhebung des positiven Beschlusses zur Männerforensik eine "unkontrollierte Erweiterung der Forensik" zu befürchten wäre bzw. "sämtliche Nutzungsbeschränkungen entfallen",  besteht zu der vor der Gemeinderatssitzung gegebenen Zusage des Bezirkes ein bedeutender Klärungs-, Bekanntgabe- und m.E. Entscheidungsbedarf.

Anschließen möchte ich mich Ihrer bereits geäußerten Meinung dem Bezirktagspräsidenten gegenüber, "wir raten Ihnen, in Bezug auf diese Einstellung korrigierend einzugreifen und das Vertrauen zur Taufkirchener Bürgerschaft mit einer umfassenden Anhörung und intensiven Auseinandersetzung mit dem Thema wieder herzustellen".  Ich sehe aber auch Bedarf, dass Sie sich und auch die Gemeindeverwaltung entsprechend dem Rat an den Bezirk verhalten.

Es ist noch nicht lange her, dass zudem auch folgendes zu lesen war: "Für das weitere Vorgehen der Gemeinde kann sich Hofstetter nur vorstellen, die Diskussion um den Bau einer Männerforensik neu zu be­ginnen. Es dürfe nicht sein, dass der Bezirk Fakten schaf­fe „und die Gemeinde außen vor bleibt“.  Unter "Gemeinde" verstehe ich auch 2289 Bürger, die mit Unterschrift ihre Meinung klar zum Ausdruck gebracht haben!

Sicher können Sie sich auch gut vorstellen, dass von Seiten der Bürgerinitiative die demokratischen Möglichkeiten zur Einberufung einer Bürgerversammlung und eines Bürgerbegehren (Verhinderung der Erteilung des ge­meindlichen Einvernehmens nach § 36 Baugesetzbuch zur Männerforensik, mit allen rechtlich zulässigen Möglichkeiten) gewünscht und beantragt wird. Vorab ist aber sicher noch eine Petition der Bürgerinitiative mit Bitte um Klärung und Bekanntgabe der aktuellen Informationen, der Möglichkeit zur Neuentscheidung und damit der Verhinderung dieses Weges, Aufwandes und der Kosten sinnvoll.

Diesbezüglich bitte ich um Ihren Vorschlag zur weiteren Behandlung und Entscheidung des Themas Männerforensik und die dabei unbestritten nötige Berücksichtigung des Willens der Taufkirchener Bürgerschaft.

Aus meiner Sicht muss nach den unrühmlichen und unakzeptablen Vorgängen zur Männerforensik die Bereitschaft von allen Beteiligten zum Überdenken des Gesamtkonzeptes (inkl. der max. Anzahl der Forensikplätze) und der Verzicht auf ein Aufzwingen gefordert werden. Die Taufkirchener Bürger sind auch nur begrenzt belastbar!

Eine Petition von mir mit oben genanntem Inhalt werde ich Ihnen per Fax zustellen. Den Beratungstermin im Gemeinderat bitte ich mir rechtzeitig mitzuteilen. 

Mit freundlichen Grüßen

Josef Nöscher

 


Folgende Antwort kam am:  07.08.2003

Taufkirchen, 06.08.2003

  

Männerforensik

 

Sehr geehrter Herr Nöscher,

 

zu Ihrem Telefax vom 04.08.2003 nehmen wir wie folgt Stellung:

1) Die Mitteilung ist so, wie sie von Ihnen zitiert wird, nicht gegenüber der Gemeinde ergangen. Mit Schreiben vom 17.07.2003 hat der Bezirk Oberbayern, ohne einen Bezug zur Gemeinderatssitzung am 20.07.2003 herzustellen, Folgendes erklärt: „Ich versichere Ihnen, dass der Bezirk Oberbayern zu seinem Wort stehen wird, den angestrebten Vertrag über die eingeschränkte Zuweisung von Männern auf bestimmte Krankheitsbilder mit der Gemeinde abzuschließen und hier eine Absicherung über eine Grunddienstbarkeit eintragen zu lassen.“ 

2)Wie aus der Konzeption des Bezirks Oberbayern hervorgeht, ergibt sich für die Forensik im BKH Taufkirchen(Vils) künftig folgende Größenordnung:
       • Zwei bestehende Frauenstationen, 18 + 18 =         36 Plätze
       • 1 bestehende Entlass-Station (Wohngruppe) =         8 Plätze
       • Neubau Frauenforensik:                                       46 Plätze
       • Neubau Männerforensik:                                      30 Plätze
       Insgesamt:                                                         120 Plätze

3) Die Bekanntgabe Ihres Schreibens vom 20.06.2003 erfolgte in der Gemeinderatssitzung 08.07.2003. 

Wir hoffen, Ihre Fragen hinreichend beantwortet zu haben und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Hofstetter

1. Bürgermeister

 

 

 


Fax an die Gemeinde           am 04.08.2003   15:45Uhr    

An

Gemeinde Taufkirchen

Herrn Bürgermeister    oder Vertretung                                          Fax: 37 23

 

Männerforensik

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Im Zusammenhang mit dem Thema Männerforensik möchte ich um Beantwortung folgender Fragen bitten:

Wann und wie wurde der Gemeinde Taufkirchen bzw. Ihnen vom Bezirk Oberbayern mitgeteilt, dass „ eine etwaige negative Abstimmung im Gemeinderat zur Männerforensik am Sonntag (den 20.7.) keinerlei Auswirkung auf die geplante Grundbucheintragung zu Gunsten der Gemeinde habe. Der Bezirk erkläre sich einverstanden, eine Belegungsbeschränkung auf suchtkranke Straftäter im Grundbuch festschreiben zu lassen“. Ich möchte auch daran erinnern, dass der Bezirkstagspräsident sagte, Sie hätten am Samstag noch mit im persönlich gesprochen. Des weiteren möchte ich wissen, wann die Gemeinderäte durch Sie bzw. die Gemeinde über diese Mitteilung informiert wurden.

Bitte teilen sie auch mit, wie viele Behandlungsplätze die gesamte Forensik in Taufkirchen nach der evtl. Verwirklichung der jetzt im Bezirk vorliegenden Pläne haben soll. Das konnte ich in keinem Beschluss bzw. Mitteilung beziffert finden. Wann hat die Gemeinde beim Bezirk danach gefragt und eine Antwort erhalten.

Wann wurde bzw. wann wird den Gemeinderäten mein Schreiben vom 30.6.2003 – Männerforensik bekannt gegeben.

Ich danke für Ihre Mühe und Verständnis und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

 

 Josef Nöscher

 

 




Folgende Antwort kam am:  15.07.2003

Taufkirchen, 10.07.2003

(Poststempel 15.07.2003)

Männerforensik

Anlage:

1 Kommentar

1 Beschlussabschrift vom 06.05.2003

 

Sehr geehrter Herr Nöscher,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Fragen nicht einzeln beantworten, dafür aber prägnant auf die Eckpunkte Ihres Fragenkataloges eingehen.

1. Petition zum Gemeinderatsbeschluss Nr. 2 vom 06.05.2003

Nach Art. 56 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann sich jeder Gemeindeeinwohner mit Eingaben und Beschwerden an den Gemeinderat wenden. Eingaben und Beschwerden der Gemeindeeinwohner werden gern. § 17 der „Geschäftsordnung für den Gemeinderat“ durch die Verwaltung vorbehandelt und sodann dem Gemeinderat oder dem zuständigen beschließenden Ausschuss vorgelegt.

Erstreckt sich die Eingabe bzw. Beschwerde auf einen bereits zur Abstimmung gebrachten Beratungsgegenstand, kann dieser nur dann erneut behandelt werden, wenn neue Tatsachen oder neue gewichtige Gesichtspunkte vorliegen (siehe § 28 Abs. 7 Satz 2 der Geschäftsordnung).

     Das Petitionsrecht verleiht dem Petenten das Recht auf Entgegennahme und Prüfung des Anliegens, nicht aber auf eine bestimmte Entscheidung in seiner Angelegenheit. Es genügt die Mitteilung, dass seinem Anliegen entsprochen wurde oder nicht abgeholfen werden konnte.

2. Bürgerversammlung

Nach Art. 18 Abs. 2 GO muss eine Bürgerversammlung innerhalb von 3 Monaten stattfinden, wenn das von mindestens 5 v. H. der Gemeindebürger unter Angabe der Tagesordnung schriftlich beantragt wird. Die Tagesordnung darf allerdings nur gemeindliche Angelegenheiten (Aufgaben im eigenen oder übertragenen Wirkungskreis) zum Gegenstand haben. Empfehlungen der Bürgerversammlungen müssen innerhalb einer Frist von 3 Monaten vom Gemeinderat behandelt werden (Art. 18 Abs. 4 GO).

Nachdem wegen der Männerforensikabteilung Sicherheitsbedenken geltend gemacht wurden, sind Aufgäben der Gemeinde im übertragenen Wirkungskreis betroffen. Eine Bürgerversammlung zu dem genannten Thema ist deshalb möglich, die Empfehlungen an den Gemeinderat beschließen kann.

3. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Die Gemeindebürger können nach Art. 18 a GO über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren). Die Errichtung einer Männerforensikstation im Bezirkskrankenhaus Taufkirchen (Vils) liegt nicht im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde, sondern in der Zuständigkeit eines anderen Hoheitsträgers, des Bezirks Oberbayern, und ist somit einem Bürgerentscheid nach Art. 18 a Abs. 1 GO nicht zugänglich (siehe beiliegenden Kommentar Masson/Samper zu Art. 18 a GO).

      Ansatzpunkt für ein Bürgerbegehren und einen Bürgerentscheid könnte allenfalls das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sein, das im Rahmen eines späteren Baurechtsverfahrens erforderlich ist. Die Frage, ob ein Bürgerbegehren mit dem Ziel, eine Verweigerung des Einvernehmens nach § 36 BauGB herbeizuführen, zulässig ist, wurde allerdings mit Urteil des VG Bayreuth vom 07.03.1996 verneint. Jedoch herrscht hier in der Literatur eine unterschiedliche Rechtsmeinung, so dass die Frage letztendlich einer näheren juristischen Prüfung unterzogen werden müsste (siehe Kommunalpraxis Nr. 9/96).

4. Bürgerbefragung

Eine Bürgerbefragung, wie sie derzeit durch Privatinitiative in Bezug auf die Errichtung einer Männerforensikstation in Taufkirchen (Vils) erfolgt, ist in der Bayerischen Gemeindeordnung nicht vorgesehen und demzufolge hätte das Ergebnis einer Bürgerbefragung keine rechtliche Bindung. Bezüglich der Mitbestimmungs- und Mitentscheidungsrechte verweisen wir auf die Art. 18,18 a, 18 b GO.

Wir hoffen, mit dieser Stellungnahme Ihre Fragen hinreichend geklärt zu haben. Wie gewünscht erhalten Sie beiliegend eine Abschrift des Beschlusses Nr. 2 vorn 06.05.2003.

Mit freundlichen Grüßen

    Hofstetter

1.Bürgermeister

 

                           


 

Fax an die Gemeinde           am 10.07.2003   08:30Uhr     

An die             

Gemeinde

Taufkirchen                                                                             per Fax: 37 23

 

 

Männerforensik                                                        offener Brief !

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren!

 

In der Presse war wiederholt zu lesen, dass ein Bürgerbegehren nicht zulässig ist (u.a. Pressemitteilung).

Deshalb Fragen zum Gemeinderatsbeschluß, was ist zulässig, was ist denkbar, warum ist was nicht zulässig? 

  1. Bürgerbegehren mit dem Ziel, den Gemeinderatsbeschluß (Zustimmung des Gemeinderates zur Männerforensik) zu ändern?
  2. Einberufung einer Bürgerversammlung auf Bürgerwunsch, Ziel den Gemeinderatsbeschluß zu ändern?
  3. Petition an den Gemeinderat, Wunsch den Gemeinderatsbeschluß zu ändern?
  4. was ist noch möglich, den Gemeinderatsbeschluß zu ändern?

 Und die Fragen zur Männerforensik, was ist zulässig, was ist denkbar, warum ist was nicht zulässig?   

  1. Bürgerbegehren mit dem Ziel, die Männerforensik als von den Bürgern als unerwünscht festzustellen und zu verhindern?
  2. Einberufung einer Bürgerversammlung auf Bürgerwunsch, mit dem Ziel die Männerforensik als von den Bürgern unerwünscht festzustellen und zu verhindern?  
  3. Petition an den Gemeinderat, mit dem Ziel die Männerforensik als von den Bürgern unerwünscht festzustellen und zu verhindern?
  4. was ist noch möglich, um die Männerforensik als von den Bürgern unerwünscht festzustellen und zu verhindern?
  5. was ist noch möglich, um die Männerforensik zu verhindern?

Ich habe bei der Bürgerbefragung mitgemacht und ich kann sagen, viele sind mit dem Beschluß und dessen Zustandekommen nicht einverstanden. Die Bürger wollen keine Männerforensik in Taufkirchen! Welchen Weg will die Gemeindeverwaltung gehen?

Mit der schriftlichen Beantwortung bitte ich mir auch eine Kopie des Sitzungsprotokolls der Gemeinderatssitzung zur Männerforensik zu übersenden.

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen

Josef Nöscher 




Folgende Antwort kam am:   09.07.2003                          Den Gemeinderäten bekannt gegeben am: 

 

Sehr geehrter Herr Nöscher,

für Ihre E-mail-Mitteilung vom 8. Juli 2003 möchten wir uns herzlich bedanken.

Wie Sie vielleicht persönlich schon erlebt haben, werden Pressemitteilungen durch die Tageszeitungen nicht immer vollständig abgedruckt. Zu Ihrer Information übersenden wir Ihnen die Originalpressemitteilung der Gemeinde Taufkirchen(ViIs) vom 07.07.2003.

Entsprechend Ihrer Aussage „Der Staat und die Gemeinde sind wir!“ in der Homepage (www.forum-taufkirchen.de) steht die Gemeinde Taufkirchen(Vils) der derzeitigen Unterschriftenaktion gegen die Männerforensik als  aktives  Handeln  der Gemeindebürgerinnen und -bürger positiv gegenüber. Eine Bürgerbefragung durch die Gemeinde Taufkirchen(Vils) ist rechtlich nicht möglich, da die Bayerische Gemeindeordnung hierfür den Verwaltungen keine Grundlage einräumt.

Eine repräsentative Bürgerbefragung ist nach unserer Meinung aber nur dann gegeben, wenn die Bürger ihre Stimmen nach den allgemeinen Wahlgrundsätzen (geheim, gleich, unmittelbar und frei) abgeben können. Voraussetzung hierfür ist eine neutrale und umfassende Information, die sowohl Argumente dafür, als auch dagegen, gleichwertig aufzeigt. *)

Nachdem diese Tatbestände nach unserem Erachten nicht gegeben sind und wir den Befürwortern und Gegnern der Männerforensik neutral gegenüber stehen wollen, bitten wir um Verständnis, dass die Gemeinde Taufkirchen(Vils) die Unterschriftenlisten nicht auslegt.

Mit freundlichen Grüßen

Renate Bauer (Pressesprecherin)

 

*) Es soll Leute geben, die das bei folgenden Veranstaltungen vermissten: Bürgerversammlung und den Gemeinderatssitzungen !

 


 

Fax an die Gemeinde           am 08.07.2003   11Uhr       

 

An die           

Gemeinde

Taufkirchen                                                                        per Fax: 37 23

  

Pressebericht   u.a. auch zur Bürgerbefragung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,  sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich freue mich, dass die Gemeinde laut Bericht des Dorfener Anzeigers vom 08.07.2003 jetzt der Unterschriftenaktion gegen die Männerforensik positiv gegenüber steht (besser Bürgerbefragung zur Errichtung einer Männerforensik im BKH, wie auf der Liste steht).

Wenn das ernst gemeint ist, so bitten wir auch um Unterstützung.

Wie könnte diese durch die Gemeinde nach ihrer Meinung aussehen?

Wegen der Aktualität der Sache würde ich mich über eine schnelle Faxantwort unter

08084-(xxxxx)*) freuen, danke.

Darf die Antwort auch im Internet unter www.Forum-Taufkirchen.de veröffentlicht werden?

 

Mit freundlichen Grüßen

 Josef Nöscher  




Folgende Antwort kam am:                             Den Gemeinderäten bekannt gegeben am: 08.07.2003

 

Fax an die Gemeinde           am 30.06.2003   9:20Uhr    

 

An die Fax:  3723
Gemeinderäte und die
Gemeindeverwaltung
Taufkirchen (Vils)

 

 

Männerforensik

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Gemeinderäte!

 

Ich bin wahlberechtigter Bürger von Taufkirchen(Vils). Mit Ihrer Entscheidung, ohne Bürgerbefragung eine Männerforensik in Taufkirchen zu befürworten, bin ich nicht einverstanden.

Ich verstehe nicht, warum der Wunsch vieler Bürger und des Columbusachters nach einer Bürgerbefragung unberücksichtigt blieb.

Bitte unterstützen Sie die laufende Bürgerbefragung, es ist sicher der demokratischere Weg.

Sollten die Bürger die Männerforensik ablehnen, bitte ich beim Bezirk Oberbayern auf die Zusage, in Taufkirchen keine Männerforensik gegen den Willen der Bürger zu errichten, zu bestehen.

Mit freundlichen Grüßen

Name Vorname Anschrift Datum Unterschrift